Monitoring
Das Lebensmittel-Monitoring wurde im Rahmen eines Großforschungsvorhabens von 1988 bis 1993 konzipiert und ist auf der rechtlichen Basis von § 50 und § 51 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) eine eigenständige Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung und somit ein zusätzliches Instrument zur Verbesserung des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Laboratorien aus dem Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Rheinland-Pfalz waren von Anfang an in dieses Projekt integriert.
Bund und Länder stellen jährlich einen Plan auf, der die Auswahl der Erzeugnisse und der darin zu untersuchenden Stoffe detailliert festlegt. Dieser ist die Grundlage für die Monitoringuntersuchungen in den amtlichen Laboratorien der Länder.
Näheres regelt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 bis 2015 (AVV Monitoring 2011-2015) vom 15.12.2010. Danach werden jährlich bundesweit etwa 9000 Untersuchungen an Lebensmitteln und jeweils 500 Untersuchungen an kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen durchgeführt.
Probenahme und Untersuchung der Lebensmittel (und seit 2010 auch der kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstände) werden von den zuständigen Behörden und den Laboratorien der amtlichen Lebensmittelüberwachung vorgenommen.
Die Organisation des Monitorings, die Erfassung der Daten, die Datenhaltung und die Auswertung der Monitoring-Ergebnisse sowie die Berichterstattung obliegen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Ergebnisse werden vom BVL auch im Internet veröffentlicht.
