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Startseite  >  Verbraucherschutz  >  Lebensmittel- und Bedarfs- gegenständeüberwachung  >  Lebensmittel  >  Obst und Gemüse

Obst und Gemüse


Der Genuss von Obst und Gemüse hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend geändert. Immer mehr exotische Früchte sind in den Regalen der Händler zu finden und immer kleiner sind die Unterschiede im saisonalen Angebot, da viele Obst- und Gemüsesorten zu jeder Jahreszeit geerntet werden können. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Wahl zwischen einheimischer Ware bzw. Produkten mit kurzen Transportzeiten oder Produkten, die lange Transportwege hinter sich haben, sowie zwischen Erzeugnissen unterschiedlicher Anbaumethoden wie dem konventionellen Landbau, dem integrierten Anbau oder dem ökologischen Landbau.

Bei Obst und Gemüse taucht immer wieder die Frage nach der Belastung mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln auf. Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs trat am 1. September 2008 vollständig in Kraft; die Verordnung hat unmittelbare Geltung in den Mitgliedstaaten der EU, d.h. die dort festgesetzten Rückstandshöchstgehalte müssen nicht mehr wie früher in die nationale Rückstands-Höchstmengenverordnung übernommen werden. Rückstandshöchstgehalte sind maximal zulässige Konzentrationen für Rückstände in Lebensmitteln und Futtermitteln, die jeweils für Kombinationen von Wirkstoffen und Erzeugnissen festgelegt werden.

Bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln muss in der Regel mit Rückständen in den Früchten bzw. in der Umwelt gerechnet werden. Bei etwa 60 % der bundesweit im Rahmen der Lebensmittelüberwachung untersuchten Obst- und Gemüseproben können Rückstände von Pflanzenschutzmitteln festgestellt werden. Vorwiegend eingesetzt werden Fungizide, die Pilzkrankheiten verhindern sollen; in zweiter Linie sind Insektizide nachweisbar. Häufig werden auch mehrere Wirkstoffe angewendet. Die Zahl der Proben, bei denen die festgestellten Werte die geltenden Höchstmengen überschreiten, liegt üblicherweise im unteren Prozentbereich. Die Untersuchungsergebnisse sind beim Landesuntersuchungsamt veröffentlicht.

Zur Nitratproblematik ist anzumerken, dass in der lichtarmen Winterzeit angebauter Kopfsalat deutlich höhere Nitratgehalte aufweisen kann als der im Sommer gezogene. Dem ist bei der Festlegung entsprechender Grenzwerte auf der Ebene der Europäischen Union Rechnung getragen worden, so dass zwischen Oktober und März geernteter Salat mehr Nitrat enthalten darf als zwischen April und September geernteter. Ferner gelten niedrigere Höchstwerte für Freilandsalat als für den unter Glas angebauten Salat.