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Startseite  >  Verbraucherschutz  >  Lebensmittel- und Bedarfs- gegenständeüberwachung  >  Lebensmittel  >  Radioaktivität

Radioaktivität


Seit dem Nuklear-Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl im Jahre 1986 werden bundesweit regelmäßig Lebensmittel und andere Umweltmaterialien auf deren radioaktive Belastung untersucht. Seit dem Unfall von Tschernobyl gibt es in der Europäischen Union Grenzwerte für die Belastung mit radioaktivem Cäsium.

Für Lebensmittel - mit Ausnahme von Milch - gelten 600 Bq/kg als Höchstgrenze für die Cäsiumnuklide. Der Grenzwert für Milch beträgt 350 Bq/kg (1 Becquerel = 1 radioaktiver Zerfall pro Sekunde). Überschreitungen dieser Grenzwerte werden sehr selten bei einheimischen Pilzen, die aber nicht im Handel angeboten werden, festgestellt, gelegentlich aber bei Pilzen osteuropäischer Herkunft. Die entsprechenden Waren sind nicht verkehrsfähig und werden bereits an den Außengrenzen der Europäischen Union zurückgewiesen.

Auch in Wildtieren finden sich, je nach deren Ernährungsgewohnheiten, radioaktive Restaktivitäten. Das Landesuntersuchungsamt kann dabei heute Grenzwertüberschreitungen ausschließlich beim Schwarzwild feststellen.

Die Kontamination des Schwarzwilds ist eindeutig eine Spätfolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl. In Rheinland-Pfalz sind die beiden Untersuchungsgebiete Pfälzerwald und Hochwald eingerichtet worden, in denen alle erlegten Wildschweine, die in Verkehr gebracht, d.h. an andere Personen abgegeben werden sollen, auf eine mögliche radioaktive Belastung hin untersucht werden müssen. Kontaminiertes Wildbret, das aufgrund von Grenzwertüberschreitungen nicht verzehrt werden kann, muss unschädlich beseitigt werden.

Nach dem Reaktorunglück in Fukushima im März 2011 hat die EU Einfuhrregelungen für Lebensmittel und Futtermittel aus Japan erlassen, die zwischenzeitlich mehrfach angepasst worden sind. Danach gilt für Lebensmittel aus Japan eine Höchstgrenze von 500 Bq/kg. Bei Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder sowie Milch liegt die Höchstgrenze bei 200 Bq/kg.