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So funktioniert die LMÜ


So funktioniert die Lebensmittelüberwachung in Rheinland-Pfalz

Wer als Lebensmittelunternehmer tätig sein will - sei es als Imbissbetreiber, Konservenhersteller oder auch als Milch erzeugender Landwirt, muss sich an eine Reihe von Vorschriften halten. Diese Vorschriften wurden von der Europäischen Union, dem Bund oder den einzelnen Bundesländern erlassen, mit dem Ziel, die Sicherheit der erzeugten Lebensmittel zu gewährleisten.

Die Überwachung der Lebensmittelunternehmen erfolgt vor Ort einerseits durch Betriebskontrollen, andererseits durch Probenahmen. Zuständig sind die Kreisverwaltungen, in den Städten Koblenz, Trier, Mainz, Kaiserslautern und Ludwigshafen die Stadtverwaltungen. Die Verwaltungen beschäftigen zu diesem Zweck Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte.

Die landesweite Koordination der Überwachung ist in Rheinland-Pfalz Aufgabe des Landesuntersuchungsamtes (LUA) in seiner Eigenschaft als sog. obere Landesbehörde. Das LUA ist daneben die amtliche Untersuchungseinrichtung für Rheinland-Pfalz.

Zuständiges Ministerium als oberste Landesbehörde ist das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (MJV).

Auf den folgenden Seiten finden sich eine Reihe fachbezogener Aufsätze, die das ebenso wichtige wie komplexe Thema Lebensmittelüberwachung von allen Seiten beleuchten.