Verbraucherbeschwerde
Wer kann sich beschweren?
Alle Verbraucherinnen und Verbraucher
Worüber kann ich mich beschweren?
Über Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwaren, die gewerbsmäßig verkauft werden, bei Abweichungen in
- Geruch
- Aussehen
- Geschmack
- Brauchbarkeit
- Kennzeichnung oder
- bei Störungen des Wohlbefindens.
Bei Verdacht auf kriminelle Handlungen ist die Polizei einzuschalten!
Wo gebe ich meine Beschwerde ab?
Bei der jeweiligen Kreisverwaltung bzw. in Koblenz, Trier, Mainz, Kaiserslautern und Ludwigshafen bei der Stadtverwaltung, siehe
http://www.rlp.de/verwaltung/behoerdenverzeichnis/kreise-staedte-und-gemeinden/
Wichtig für das weitere Vorgehen:
- wann und wo wurde das Erzeugnis gekauft/verzehrt/angewendet?
- möglichst Reste des Produktes, Verpackung, eventuell Quittung mitbringen
- wenn vorhanden, gesundheitliche Beschwerden, behandelnden Arzt benennen
Was geschieht dann?
- Betriebskontrolle
- Untersuchung und Beurteilung der Beschwerdeprobe (möglichst zusammen mit Vergleichsproben) im zuständigen Institut des Landesuntersuchungsamtes.
Welche Maßnahmen werden folgen?
Je nach Untersuchungsergebnis:
Untersuchung weiterer Proben
- Rückrufaktion
- Information des Beschwerdeführers
- Abstellen des Missstandes durch die zuständige Behörde
In jedem Fall erfolgt eine Information des Beschwerdeführers über das Ergebnis!
Was kostet mich das als Verbraucher?
Keinen Cent!
