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Rechtsgrundlagen


In der Europäischen Union gelten mittlerweile einheitliche lebensmittelhygienerechtliche Vorschriften. Im Jahr 2000 wurden im Europäischen Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit Grundsätze eines umfassenden Konzeptes zur Neuordnung des europäischen Lebensmittelrechts aufgestellt. Kern der dadurch angestoßenen Reform war die Erkenntnis, dass sichere Lebensmittel nur mit sicheren Futtermitteln einhergehen können, Stichwort: "from stable to table" ("vom Stall bis auf den Teller"). Folge war die Zusammenführung der bisher formal getrennten Rechtsbereiche des Lebensmittel- und Futtermittelrechts. Jetzt soll z.B. ein Landwirt, der Rinder mästet, die rechtlichen Vorgaben im selben Regelwerk finden wie ein Metzger, der das Rindfleisch verarbeitet und an den Verbraucher abgibt.

Im April 2004 wurde das so genannte EU-Hygienepaket verabschiedet, ein Bündel aus drei Verordnungen und einer Richtlinie. Hierdurch ist mit dem In-Kraft-Treten zum 1. Januar 2006 eine Reihe von EU-Regelungen ersetzt worden.

Das deutsche Recht wurde diesen Vorgaben angepasst, so sind insbesondere die Bereiche

  • Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht,
  • Futtermittelrecht und
  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht

in einem neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zusammengefasst worden. 

Eine Aufstellung mit den Fundstellen der wichtigsten lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften auf EU- und auf Bundesebene findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, siehe hier

Das Landesgesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts (AGLBR)*) [1] vom 20. Oktober 2010 finden Sie hier:

Die Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts vom 21. Oktober 2010 Sie hier: