Rechtsgrundlagen
Im April 2004 wurde das so genannte EU-Hygienepaket verabschiedet, ein Bündel aus drei Verordnungen und einer Richtlinie. Hierdurch ist mit dem In-Kraft-Treten zum 1. Januar 2006 eine Reihe von EU-Regelungen ersetzt worden.
Das deutsche Recht wurde diesen Vorgaben angepasst, so sind insbesondere die Bereiche
- Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht,
- Futtermittelrecht und
- Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht
in einem neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zusammengefasst worden.
Eine Aufstellung mit den Fundstellen der wichtigsten lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften auf EU- und auf Bundesebene findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, siehe hier
Das Landesgesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts (AGLBR)*) [1] vom 20. Oktober 2010 finden Sie hier:
Die Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts vom 21. Oktober 2010 Sie hier:
