Ihr gutes Recht auf Reisen
Bei Verspätungen und Annullierungen haben Reisende Anspruch auf Entschädigungen.
Dies regelt für Bahnfahrten innerhalb Deutschlands das Fahrgastrechtegesetz nach der europäischen Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr.
Im Nahverkehr gelten Regelungen im Fahrgastrechtegesetz, die über die der europäischen Verordnung hinaus gehen.
Eine EU-weit geltende Neuregelung, die 2013 in Kraft treten soll, regelt Rechte von Passagieren von Fernbussen bei Annullierung, Überbuchung oder bei Verzögerung der Abfahrt um mindestens zwei Stunden.
Auch Fluggäste haben zahlreiche Verbraucherrechte, die in der so genannten "Denied Boarding-Verordnung" (EU-Verordnung 261/2004) geregelt sind. Diese gelten für Flüge deren Abflughäfen innerhalb des EU-Gebietes liegen, oder es sich um ein Flug eines in der EU registriertes Luftfahrtunternehmen handelt, dessen Zielflughafen sich innerhalb der EU befindet.

