Zur Navigation springen | Zum Inhalt springen
Schrift: größer | kleiner | Druckansicht
Erweiterte Suche
Rheinland-Pfalz Logo
  • Aktuelles
  • Ministerium
  • Gerichte
  • Staatsanwaltschaften
  • Justizvollzug
  • Verbraucherschutz
    • Lebensmittel- und Bedarfs- gegenständeüberwachung
    • Wirtschaftlicher Verbraucherschutz
      • Telekommunikation u. Internet
        • Digitale Medien
        • TK-Novelle
        • unerlaubte Telefonwerbung
      • Datenschutz
      • Finanzen/Anlegerschutz
      • Energie
      • Reise und Verkehr
      • Recht
      • Verbraucherdialog
      • Verbraucherberatung
      • Weiterführende Links
    • Verbraucherschutzbericht
    • Publikationen
    • Zuständige Behörden
  • Landesrecht
  • Rechtsprechung
  • Service
  • Sitemap
  • Onlinehilfe
  • Kontakt zum Ministerium
  • Impressum
  • Datenschutz
  • www.rlp.de
Startseite  >  Verbraucherschutz  >  Wirtschaftlicher Verbraucherschutz  >  Telekommunikation u. Internet  >  unerlaubte Telefonwerbung

Unerlaubte Telefonwerbung

Obwohl strikt verboten, ist unerlaubte Telefonwerbung für viele Firmen nach wie vor der Türöffner, um Verbraucherinnen und Verbrauchern ungewollte Verträge unterzuschieben und unberechtigt Geld vom Konto abzubuchen. Rheinland-Pfalz fordert deshalb die schriftliche Vertragsbestätigung und mehr Pflichten für Inkassodienstleister.

Tausende Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland werden täglich durch unzulässige Telefonwerbung belästigt. Daran haben auch die 2009 in Kraft getretenen Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung nichts geändert.

Die Masche

Bei unerlaubten Telefonanrufen melden sich Mitarbeiter von Call-Centern zum Beispiel als Behörde, Anwaltskanzlei oder „Verbraucherschutzzentrale“. Mit fadenscheinigen Argumenten und Gewinnversprechen schieben sie überrumpelten Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge über Lotterie- oder Gewinnspielverträge unter und buchen im Anschluss unberechtigterweise Geld von deren Konten ab. Oft liegen die Machenschaften am Rande des Betruges. Zumeist wissen Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende des Gesprächs gar nicht, dass ihnen ein kostenpflichtiger Vertrag untergejubelt wurde. Opfer dieser Masche sind vor allem ältere Menschen.

Wer Lastschriften zurückholt und Zahlungen verweigert, erhält oft aggressive Schreiben von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten, in denen weitere Kosten geltend gemacht und gerichtliche Mahnverfahren angedroht werden. Besonders dreist: Teilweise werden Rechnungsbeträge gut „getarnt“ auch über die Telefonrechnung unter dem Stichwort „Beträge anderer Anbieter“ eingezogen.

Politischer Handlungsbedarf

Um das Problem an seiner Wurzel zu fassen, fordert die Landesregierung seit langem verbesserte rechtliche Regelungen: Ein Vertrag, der nach einem unzulässigen Werbeanruf am Telefon geschlossen wird, sollte erst dann wirksam werden, wenn ein Verbraucher diesen in Textform bestätigt. Diese sogenannte Bestätigungslösung würde dazu führen, dass Abonnements oder Waren nicht mehr mit einem geschickten Anruf unbemerkt untergeschoben werden können. Bereits 2008 und erneut mit der Gesetzesinitiative zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung von September 2010 hat Rheinland-Pfalz sich gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat für diese notwendige Lösung stark gemacht. Auch die EU hat mit Verabschiedung der Verbraucherrechterichtlinie im Oktober 2011 grünes Licht für eine nationale Bestätigungslösung gegeben.

Darüber hinaus fordern die Länder im Rahmen des genannten Entschließungsantrages, u.a. Inkassodienstleistern im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen Informationspflichten gegenüber den Schuldnern aufzuerlegen: Werden Forderungen geltend gemacht, so muss der Inkassodienstleister dem Verbraucher, der dem Bestand der Forderung widersprochen hat, bei erneuten Zahlungsaufforderungen u.a. Angaben zur Identität des Unternehmers, zum Medium des Vertragsabschlusses und zum Zeitpunkt der telefonischen Zustimmung mitteilen. Damit soll unseriösen Inkassodienstleistern das Eintreiben unberechtigter Kostenforderungen erschwert werden. Hiervon profitieren nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch die Inkassodienstleister, deren Ruf durch  „schwarze Schafe“ in der Branche beeinträchtigt wird.

Die Bundesregierung lehnt sowohl die Bestätigungslösung bei unerlaubter Telefonwerbung als auch die Informationspflichten für Inkassodienstleister bislang ab. Rheinland-Pfalz wird das Gesetzgebungsverfahren weiter aufmerksam begleiten im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.