Ermittlungskomplex Nürburgring: neues Ermittlungsverfahren eingeleitet; Durchsuchungen laufen
Erstmitteilung (2050 Js 24520/11 StA Koblenz)
Aufgrund einer aktuellen Medienanfrage äußere ich mich zu dem vorbezeichneten Thema wie folgt:
I.
Neues Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Cash Settlement & Ticketing GmbH sowie der Nürburgring GmbH wegen des Verdachts der Untreue (2050 Js 24520/11 StA Koblenz)
Gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Nürburgring GmbH sowie den jetzigen Geschäftsführer, die beiden Direktoren für Finanzen und Controlling und einen Düsseldorfer Unternehmer hat die Staatsanwaltschaft Koblenz im Mai 2011 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens ist die Finanzierung und das Geschäftsgebaren der Cash Settlement & Ticketing GmbH (CST). Anlass für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens war ein Prüfungsbericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz zur Betätigung des Landes Rheinland-Pfalz bei der Cash Settlement & Ticketing GmbH.
Geschäftsgegenstand der CST ist der Aufbau und die Abwicklung eines bargeldlosen Zahlungssystems auf dem Gelände der Nürburgring GmbH (NG). Zu diesem Zweck schloss die CST mit der NG und anderen Unternehmen am Ring sogenannte Akzeptanzvereinbarungen, in der sich die Vertragspartner verpflichteten, die sog. ring°card als alleiniges Zahlungsmittel zu akzeptieren. Im Gegenzug stellte die CST den Unternehmen die erforderliche Hard- und Software kostenfrei zur Verfügung und übernahm die Pflege und Wartung des Systems. Von den Akzeptanzunternehmen erhielt die CST 3% von Nettoumsatz als Entgelt für die Nutzung des bargeldlosen Systems.
Gründungsgesellschafterinnen der CST waren zu gleichen Teilen die NG und die MI Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH (MI). Der beschuldigte Düsseldorfer Unternehmer ist u.a. Geschäftsführer der MI und der CST. Als weitere Geschäftsführer der CST waren die beschuldigten Direktoren für Finanzen und Controlling eingesetzt.
Der Ermittlungsgegenstand des Verfahrens hat zwei Hauptteile:
1.
Zwischen den Gründungsgesellschafterinnen NG und MI bestand die Absprache, dass sie die Mittel für die geplanten Investitionen der CST in jeweils gleicher Höhe aufbringen sollten. Tatsächlich finanzierte jedoch spätestens ab April 2009 bis November 2010 die Nürburgring GmbH die CST in Höhe von mindestens 8.250.000 EUR vollständig allein. Hintergrund der Alleinfinanzierung war der Umstand, dass die MI Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH über keine eigenen Mittel zur Finanzierung der CST mehr verfügte. Verantwortlich für diese Abwicklung waren die beschuldigten Geschäftsführer der Nürburgring GmbH sowie die beiden Direktoren. Der NG entstand hierdurch ein Schaden von mindestens 4.125.000 Millionen EUR.
2.
Der beschuldigte Düsseldorfer Unternehmer ist verdächtig, seine Funktion als Geschäftsführer der CST dazu benutzt zu haben, anderen Unternehmen, an denen er oder zumindest teilweise ihm gehörende Firmen finanziell beteiligt sind, zu Lasten der CST Vorteile zu verschaffen. So vergab er ohne erkennbaren Grund Werbeaufträge in Höhe von ca. 120.000 EUR an eine GmbH, bei der die Mediinvest 50% der Gesellschaftsanteile hält, und mietete überteuerten Lagerraum über eine weitere Firma an. Insgesamt ist von einem Schaden von ca. 130.000 EUR auszugehen.
Zudem soll er nach den Feststellungen des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz Leistungen, die von der Mediinvest zu erbringen waren, auf Kosten der CST an andere Unternehmen vergeben haben, wodurch ein weiterer Schaden von ca. 70.000 EUR entstanden ist.
Zur Zeit durchsuchen 16 Einsatzkräfte der Staatsanwaltschaft Koblenz und des Polizeipräsidiums Koblenz Wohn- und Geschäftsräume an mehreren Orten, über die ich zum Schutz der Ermittlungen keine näheren Angaben machen werde. Ich rechne mit der Sicherstellung umfangreicher Beweismittel, deren Auswertung einige Monate in Anspruch nehmen wird.
Über den Abschluss der Ermittlungen und die abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft werde ich Sie zu gegebener Zeit per Newsmailer und über die Website www.stako.mjv.rlp.de informieren. Über den Fortgang der Ermittlungen werde ich zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten und zur Vermeidung einer Gefährdung des Ermittlungszwecks nur bei besonderen Ereignissen unterrichten, an deren Bekanntgabe ein schutzwürdiges öffentliches Interesse besteht.
II.
6. Folgemitteilung vom 28.06.2011 nach Erstmitteilung vom 08.07.2009 und Folgemitteilungen vom 16.07.2009, 25.08.2009, 25.01.201, 22.06.2010 und 17.08.2010 (2050 Js 43772/09 StA Koblenz)
In dem Ermittlungsverfahren gegen den Schweizer Finanzvermittler wird seinem Verteidiger zur Zeit Akteneinsicht gewährt. Weiter wurden Rechtshilfeersuchen an die Justizbehörden in Liechtenstein, in der Schweiz, in Spanien und in Großbritannien gerichtet. Durch die Ersuchen soll zur Abrundung des Sachverhalts geklärt werden, ob der beschuldigte Finanzvermittler tatsächlich über die von ihm behaupteten Bankverbindungen und Kapitalbeträge verfügte. Die Beantwortung der Rechtshilfeersuchen wird erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Über die abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft Koblenz werde ich zu gegebener Zeit durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz und die Website www.mjv.rlp.de informieren.
III.
1. Folgemitteilung nach Erstmitteilung vom 30.06.2010 (2050 Js 37425/10 StA Koblenz)
In dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue gegen den früheren Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz u.a. sind die einzelnen Sachverhalte weitgehend geklärt und die Ermittlungen kurz vor dem Abschluss. Den Beschuldigten wird zur Zeit ergänzend Akteneinsicht gewährt. Vorbehaltlich weiterer relevanter Einlassungen der Beschuldigten kann das Verfahren in den nächsten Monaten abgeschlossen werden. Voraussichtlich wird gegen mehrere Beteiligte Anklage zu erheben sein. Nähere Angaben zu den einzelnen Tatvorwürfen und den anzuklagenden Personen sind aus Rechtsgründen ggf. erst nach Anklageerhebung und Zustellung der Anklageschrift an die Betroffenen möglich.
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Horst Hund
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| Datum: | 28.06.2011 |
|---|---|
| Herausgeber: | Staatsanwaltschaft Koblenz |
