Besonders interessante Verfahren
Hier finden Sie weitere für die Öffentlichkeit besonders interessante Verfahren, die beim Verwaltungsgericht Koblenz anhängig sind.Streit um den Schaden an einem führerlos weggerollten Postfahrzeug
- Aktenzeichen: 2 K 184/12.KO
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Beteiligte:
- Kläger: N.N.; vertreten durch DGB Rechtsschutz GmbH, Koblenz
- Beklagte: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Deutsche Post AG, diese vertreten durch den Leiter der Niederlassung Brief Koblenz
- Sachgebiet: Schadensersatz
Der 1964 geborene Kläger arbeitet als Zusteller bei der Deutschen Post AG und wendet sich gegen seine Heranziehung zum Schadensersatz wegen Beschädigung eines Dienstfahrzeuges. Als er im Juli 2011 nach einer Postzustellung im Bezirk der Niederlassung Brief Koblenz zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, musste er feststellen, dass dieses von der leicht abschüssigen Straße in eine Hecke gerollt war. Die Beklagte nahm den Kläger daraufhin für die Kosten der Reparatur sowie eines Ersatzwagens in Höhe von insgesamt 1.078,01 € in Anspruch und rechnete diese Forderung gegen die Dienstbezüge des Klägers auf. Der Kläger hält dem entgegen, dass er den Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht habe, da sowohl die Handbremse des Fahrzeugs angezogen als auch ein Gang eingelegt gewesen seien. Für das Wegrollen des Fahrzeugs komme nur ein technischer Defekt in Betracht, der jedoch nicht zu seinen Lasten gehen dürfe.
Streit um Abiturklausur in Sozialkunde
- Aktenzeichen: 7 K 90/12.KO
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Beteiligte:
- Kläger: N.N.; vertreten durch RAe Obst & Lermen, Koblenz
- Beklagter: Land Rheinland-Pfalz, letztvertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion - Außenstelle Schulaufsicht -, Koblenz
- Sachgebiet: Schulrecht
Der Kläger erstrebt eine bessere Bewertung seiner Abiturklausur im Leistungskurs Gemeinschaftskunde mit Schwerpunkt Sozialkunde. Die Klausur war Gegenstand der Abiturprüfung 2011 und beschäftigte sich mit der Abschaffung der Wehrpflicht. In einem Aufgabenteil sollte eine Zeitungskarikatur zu diesem Thema interpretiert werden.
Die Klausur des Klägers wurde mit ausreichend benotet. Erst eine Anhebung der Benotung um vier Punkte würde sich auf die Abiturdurchschnittsnote auswirken.
